Baugenehmigung, Instandhaltungs- und Renovierungsangaben (Rechnungen, sofern vorhanden)
Mängelliste (falls vorhanden)
Energieausweis
Bei Wohnungseigentum:
Teilungserklärung
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Gemeinschaftsordnung
Wirtschaftsplan und Wohngeldabrechnungen
Eigentümerversammlungsprotokolle (die letzten 3 Protokolle)
Mietvertrag (sofern das Objekt vermietet ist)
In der Regel verkaufen wir Ihre Immobilie je nach Lage und Zustand in 4 bis 12 Wochen. Je attraktiver die Lage und der aufgerufene Verkaufspreis, desto schneller geht der Verkauf. Es gibt jedoch immer wieder Immobilien, die aufgrund von fehlenden Unterlagen, der Lage oder nur eingeschränkten Besichtigungsmöglichkeiten (z.B. bei vermieteten Objekten) den Vermarktungszeitraum ausdehnen.
Ein Immobilienverkauf besteht üblicherweise aus den folgenden Schritten:
Beschaffung und Aufbereitung der für den Verkauf nötigen Unterlagen
Eventuelle Schönheitsreparaturen
Bestimmung des Angebotspreises
Anfertigen von hochwertigen Fotos inkl. Home Staging und Optimierung
Erstellung des Exposés inkl. Aufbereitung der Grundrisse
Start der Onlinevermarktung und gezielte Kundenansprache
Beantwortung der Anfragen per E-Mail sowie telefonisch
Besichtigungstermine und Folgegespräche
Kaufvertragsvorbereitungen
Finanzierung
Notarielle Beurkundung (Kaufvertrag) inkl. Grundschuldbestellung des Käufers
Abwarten von Auflassungsvormerkung und Kaufpreisfälligkeit
Kaufpreiseingang
Übergabe
Grundsätzlich müssen beim Notartermin alle beteiligten Parteien anwesend sein. Aber sowohl Verkäufer als auch Käufer können sich vertreten lassen.
Vertretung durch eine notarielle Vollmacht
Sie können sich als Verkäufer oder Käufer auch vertreten lassen. Dann muss jedoch eine entsprechende notarielle Vollmacht erstellt werden. Der Kaufvertrag ist dann sofort mit Unterzeichnung durch den Vertreter wirksam.
Vollmachtlose Vertretung und Nachgenehmigung
Die zweite Alternative besteht darin, dass zunächst beim Beurkundungstermin ein „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ auftritt. Dies kann eine beliebige Person sein, auch die andere Vertragspartei. So kann zum Beispiel der Käufer im Notartermin Erklärungen abgeben für sich als Käufer sowie gleichzeitig als vollmachtloser Vertreter des Verkäufers. Der Vertrag wird dann allerdings erst mit notarieller Nachgenehmigung des Verkäufers gültig, z.B. am Wohnort des Verkäufers. Im Ausland erfolgt die Nachgenehmigung durch die Botschaft oder das Konsulat.
Unsere Notare beraten Sie hierzu gerne ausführlich und finden die für Sie beste Lösung.
Eine vermietete Immobilie können Sie natürlich jederzeit verkaufen. Hier gibt es jedoch ein paar Herausforderungen gerade im Hinblick auf die Besichtigungen. Diese müssen mit dem Mieter abgestimmt werden und wenn sich dieser nicht kooperativ zeigt, kann es zu massiven Verzögerungen kommen. Daher empfehlen wir das Thema Verkauf bereits im Vorfeld offen mit den Mietern zu besprechen.
Eine unvermietete Immobilie lässt sich natürlich immer besser vermarkten, da der neue Eigentümer völlig frei ist in der Verwendung der Immobilie.
Der neue Eigentümer steigt übrigens rechtlich in den bestehenden Mietvertrag ein, ohne dass es einer Aktualisierung bedarf.
Der Zeitpunkt der Übergabe einer Immobilie wird im Kaufvertrag geregelt. In der Regel erfolgt die Übergabe direkt nach Kaufpreiszahlung - Zug um Zug. Hier gibt es aber die unterschiedlichsten Varianten, die im notariellen Kaufvertrag fixiert werden können. Wir beraten Sie gerne dazu.
Ein erfahrener Makler bringt Ihnen als Verkäufer wesentliche Vorteile.
Die richtige Bewertung der Immobilie ist entscheidend für Ihren maximalen Vertriebserfolg.
Der Makler kennt den Immobilienmarkt und kann Marktentwicklungen richtig interpretieren.
Ein guter Makler verfügt über ein großes Netzwerk mit Fachleuten für jede Situation.
Auch schwierige Immobilien lassen sich vermarkten. Der Makler sucht nach der passenden Strategie für Ihren Verkaufserfolg.
Verkaufen ist die Stärke eines Maklers! Profitieren Sie von der Erfahrung und holen Sie mehr raus!
Ihre Immobilie wird perfekt in Szene gesetzt und optimal für den Verkauf vorbereitet.
Zudem agiert der Makler mit dem nötigen professionellen Abstand und ist objektiv in der Einschätzung. Der Verkauf der eigenen Wohnung ist oftmals ein sehr emotionaler Vorgang. Hat man doch viel Zeit und Liebe in das eigene Heim investiert. Aber die Geschmäcker sind verschieden. So manch eine strategisch negative Aussage des Interessenten kann schnell zu Unmut beim Verkäufer führen. Der Makler hingegen kann derartige Äußerungen objektiv einschätzen und bewerten.
Wir empfehlen die Mängel im Vorfeld zu beheben. Dafür haben wir zuverlässige Partner, die Ihnen schnell und zuverlässig helfen.
Bei größeren Mängeln, die sich nicht ohne großen Aufwand beseitigen lassen, empfehlen wir die offene Kommunikation mit den potenziellen Käufern. Viele Eigennutzer sanieren in der Regel ohnehin nach Ihren eigenen Wünschen und viele Mängel sind dann damit schon erledigt.
Verschweigen Sie bitte beim Verkauf keine Mängel! Damit sind die Mängel nicht aus der Welt, sondern führen oftmals zu massiven Problemen nach der Kaufabwicklung. Arglistig verschwiegene Mängel können sogar bis zur Rückabwicklung des Verkaufs führen.
Ab 23.12.2020 gelten beim Immobilienverkauf neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“.
Demnach teilen sich Verkäufer und Käufer ab 23.12.2020 die Maklerprovision zu gleichen Teilen.
Wir arbeiten mit verschiedenen Notariaten in München zusammen. Damit bleiben wir flexibel bzgl. der Kaufabwicklung und Terminierung der Beurkundung.
Neben den bekannten Vertriebskanälen setzen wir verstärkt auf digitale Vermarktung, Direktmarketing und Social Media Plattformen. Dadurch sind wir schnell und erreichen genau die richtige Zielgruppe für Ihre Immobilie.
Die Vermarktung von Immobilien ist gerade in den letzten Jahren im stetigen Wandel. Insbesondere die Digitalisierung hat die Vertriebswege im Immobilienmarkt völlig verändert. Dabei gilt es vor allem die Zielgruppe der 25 – 50 Jährigen als potentielle Käufer und Investoren mit digitalen Marktstrategien zu erreichen. Smartphones, Tablets, Facebook und Co. prägen diese Zielgruppe wie keine andere.
Aber auch die Generation der über 50 Jährigen holt stetig auf. So hat Facebook mittlerweile die höchsten Zuwachsraten in genau dieser Nutzergruppe. Daher analysieren wir im Vorfeld der Vermarktung die bestmöglichen Vertriebswege für Ihre Immobilie, um genau die richtige Zielgruppe zu erreichen. Dazu nutzen wir nach wie vor unsere qualifizierte Kundendatei, die bekannten Internetportale sowie die Social Media Plattformen Facebook, YouTube und Instagram. Aber auch die bekannten Business Networking Portale wie Xing und LinkedIn werden immer wichtiger für eine gezielte und effektive Vermarktung.
Der Notar meldet automatisch den Verkauf an die Finanzbehörde. Daher benötigt er auch Ihre Steuer ID (Achtung: Nicht Ihre Steuernummer!).
Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG), d.h. damit auch die Gewinne aus dem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung. Die Steuerpflicht entfällt jedoch nach 10 Jahren.
Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkaufen und sie in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt haben, brauchen Sie auf den Gewinn keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Frist von 10 Jahren läuft im übrigen ab dem Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags.
Wir empfehlen jedoch immer den Verkauf proaktiv dem Finanzamt mitzuteilen. Sie erhalten dann einen kurzen Fragebogen insbesondere zum Nachweis der Eigennutzung bzw. der 10 Jahre Spekulationsfrist. Damit sind dann alle Fragen im Vorfeld Ihrer Steuererklärung geklärt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer.
Dadurch ist eine Grundbucheintragung ohne vorherige Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen.
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